Allgemeine Geschäftsbedingungen (inkl. Webshop)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen SURFACE und SURFACE systems + technology GmbH & Co. KG (nachfolgend SURFACE genannt)

§1 – Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Planung, Entwicklung, Herstellung und Lieferung von wissenschaftlichen Geräten, Anlagen, Maschinen, Zubehör und Dienstleistungen (nachfolgend kurz als allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt SURFACE nicht an, es sei denn, SURFACE hat ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn SURFACE in Kenntnis entgegenstehender oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag gegenüber dem Besteller vorbehaltlos ausführt.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen SURFACE und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem geschlossenen Vertrag in Textform niedergelegt.
  3. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten SURFACE nicht. Sie verpflichten SURFACE auch dann nicht, wenn SURFACE den Einkaufsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 – Angebot, Angebotsunterlagen

  1. Technische Angaben, Spezifikationen, Maße und Gewichte sowie sämtliche Angaben und Abbildungen in Werbe- und Prospektunterlagen der Produkte der SURFACE sind unverbindlich. Sie gelten dann als verbindlich, soweit sie im Einzelfall in Textform als verbindlich bestätigt werden. SURFACE behält sich vor, Angaben, Daten und Beschreibungen in Prospekt- und Katalogunterlagen im Rahmen von Weiterentwicklungen und Verbesserungen jederzeit abzuändern.
  2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die im Rahmen von Angeboten dem Angebotnehmer oder Käufer zugänglich gemacht werden, behält SURFACE sich sämtliche Urheberrechts- und Eigentumsrechte vor. Derartige Unterlagen sind dem Angebotsnehmer oder Käufer nur anvertraut, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzusenden.
  3. Bestellungen, die als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren sind, können wir innerhalb von 30 Kalendertagen in Form einer Auftragsbestätigung in Textform annehmen.
  4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Informationen sowohl körperlicher als unkörperlicher Art, einschließlich in elektronischer Form die den Angebotsunterlagen beigefügt sind, behält SURFACE sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen in Textform, die als «vertraulich» bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  5. SURFACE ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Unteraufträge an Dritte zu erteilen.

§3 – Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise «ab Werk» ausschließlich Transport, Verpackung und Lieferung. Diese Posten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. SURFACE behält sich vor, vom Käufer zur Besicherung dessen Zahlungsverpflichtung, Anzahlungen, Bankbürgschaften oder ein für uns akzeptables Dokumenten-Akkreditiv (gem. Richtlinien der ICC) zu verlangen.
  3. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  4. Alle öffentlichen Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben, die bei einem Exportgeschäft aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Auftrages außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, werden vom Käufer getragen.
  5. Der Abzug von Skonto wird ausgeschlossen.
  6. Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab jeweiligem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. Kommt der Käufer seinen Zahlungs- oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, tritt in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder stellt er seine Zahlungen ein, so ist SURFACE berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

§4 – Fertigstellung und Lieferzeit

  1. Die Einhaltung der Verpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Diese Verpflichtungen des Bestellers beinhalten beispielsweise die Bereitstellung von notwendigen Mustern und/oder Dokumenten, die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, technischen Details und Parameter sowie die Leistung einer vereinbarten Anzahlung durch den Besteller. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Die Einhaltung der Fertigstellungs- und Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Verzögerungen teilt SURFACE dem Besteller unter Angabe von Gründen und unter Benennung eines neuen Fertigstellungs- und Liefertermin unverzüglich mit. Gleiches gilt, wenn der Besteller die ursprünglich vereinbarte Leistung ändert oder erweitert und dadurch eine Verzögerung eintritt. Eine Anerkennung von Strafgebühren und/oder Verzugszinsen ergibt sich hieraus nicht.
  3. Die Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Nichteinhaltung der Frist auf höherer Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von SURFACE liegen, zurückzuführen sind. Entsprechende Verzögerungen teilt SURFACE dem Besteller unter Angaben von Gründen und unter Benennung eines neuen Fertigstellungs- und Liefertermin unverzüglich mit.
  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SURFACE berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  5. SURFACE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von SURFACE zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der SURFACE-Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist SURFACE zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von SURFACE zu vertretenen vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. SURFACE haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Im übrigen haftet SURFACE im Fall des Lieferverzugs bis zu einer Höhe von maximal 2% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss genutzt werden kann.
  8. Sonstige gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben unberührt.

§5 – Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung entstanden sind, das Eigentum von SURFACE.
  2. Jede Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes sowie seine Verbindung mit Fremdmaterialien durch den Käufer oder Ditte erfolgt für SURFACE. An neu entstehenden Sachen steht SURFACE das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu.
  3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf des Liefergegenstandes schon jetzt an SURFACE zur Sicherung seiner Ansprüche und bis zu dieser Höhe ab.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SURFACE zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Ist der Liefergegenstand benutzt worden, so ist SURFACE berechtigt, ohne Schadensnachweis für das erste halbe Jahr der Benutzung eine Wertminderung von 25%, für jedes weitere halbe Jahr eine solche von 10% zulasten der Käufers zu fordern.
  5. Lässt das Recht eines Landes den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber, vergleichbare Rechte vorzubehalten, so kann SURFACE alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist auf Verlangen verpflichtet, auf seine Kosten Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um diese Rechte an dem Liefergegenstand wirksam werden zu lassen.
  6. Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen hat der Käufer SURFACE unverzüglich zu benachrichtigen und auf Kosten des Käufers Sicherungsmassnahmen einzuleiten.

§6 – Gefahrenübergang, Abnahme, Verpackungskosten

  1. Sofern sich aus dem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung von SURFACE nichts anderes ergibt, ist Lieferung «ex works» vereinbart.
  2. Die Abnahme des Bestellgegenstandes erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wurde – in einem gestreckten Verfahren. Die Vorabnahme wird im Beisein des Bestellers bei SURFACE durchgeführt. Nach erfolgter Vorabnahme erfolgt die Meldung der Lieferbereitschaft. Nach Auslieferung erfolgt vor Ort bei dem Besteller eine Endabnahme des Bestellgegenstandes. Die jeweilige Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach Meldung der Abnahmebereitschaft durchgeführt werden.
  3. Nach Eintreffen des ausgelieferten Liefergegenstandes sind SURFACE offensichtlich vorhandene Beschädigungen am Liefergegenstand unverzüglich nach Eintreffen mitzuteilen. Werden Beschädigungen zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, ist der Besteller verpflichtet, nachzuweisen, dass er seinen Verpflichtungen hinreichend nachgekommen ist.
  4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
  5. Sofern der Besteller es wünscht und keine anders lautende Vereinbarung in Textform besteht, wird SURFACE die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

§7 – Mängelhaftung

  1. Der Besteller hat SURFACE etwaige Mängel unverzüglich in Textform anzeigen.
  2. Soweit ein Mangel am Liefergegenstand vorliegt, ist SURFACE nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung wird SURFACE all diejenigen Teile unentgeltlich nachbessern oder ersetzen, die sich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstands als mangelhaft herausstellen. Aufwendungen für die Mangelbeseitigung werden von SURFACE nur bis zur Höhe des Vertragspreises getragen. Ersetzte Teile werden das Eigentum von SURFACE.
  3. Ein Neubeginn oder eine zeitliche Verlängerung der Gewährleistung durch eine Nacherfüllung ist ausgeschlossen.
  4. Für die Nacherfüllung hat der Besteller SURFACE den erforderlichen Zugang zu dem Liefergegenstand und die erforderliche Zeit einzuräumen; andernfalls ist SURFACE von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
  5. Die Haftung wegen Arglist und Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bleibt unberührt.
  6. SURFACE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit SURFACE keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. SURFACE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern SURFACE schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  9. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang bzw. Endabnahme.

§8 – Haftung für gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

  1. Im Falle der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten durch die Benutzung des Liefergegenstandes wird SURFACE entweder den Liefergegenstand in einer die vorerwähnten Schutzrechtsverletzungen ausschließenden Weise verändern oder eine Verletzung durch Einräumung entsprechender Rechte ausschließen.
  2. Sofern die erforderliche Rechtseinräumung wirtschaftlich oder zeitlich und zu angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  3. Ferner hat der Besteller uns gegenüber einen Freistellungsanspruch hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche der betreffenden Schutzrechtsinhaber.
  4. Die vorerwähnte Haftung (Absatz 1 bis 3) greift nur ein, wenn
    • der Besteller SURFACE unverzüglich von einer behaupteten Schutzrechtsverletzung in Textform informiert,
    • der Besteller SURFACE die ausreichende Möglichkeit zur Veränderung des Liefergegenstandes einräumt,
    • der Besteller bei der Abwehr der Schutzrechtsverletzung mitwirkt, damit eine angemessene Verteidigung möglich ist,
    • der Besteller SURFACE alle Abwehrmaßnahmen einschließlich einer außergerichtlichen Regelung vorbehalten lässt und
    • die Schutzrechtsverletzung nicht auf Grund einer Anweisung des Bestellers, einer vorgenommenen Modifizierung des Liefergegenstandes oder durch eine nicht vertragsmäßige Verwendung entstanden ist.

§9 – Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den §6 und §7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.
  2. Soweit die Schadensersatzhaftung SURFACE gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§10 – Nutzungsrechte an mitgelieferter Software

  1. Enthält der Liefergegenstand Softwareprogramme, wird dem Besteller an der Software einschließlich der gelieferten Dokumentation ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Software wird nur zur Verwendung auf dem Liefergegenstand überlassen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist untersagt.
  2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§69a ff UrhG) nutzen.
  3. Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation verbleiben bei SURFACE, bei Fremdsoftware und Fremddokumentation beim jeweiligen Hersteller.

§11 – Datenschutz

  1. Beide Vertragsparteien beachten die Regeln des Datenschutzes. Wir wickeln Geschäftsbeziehungen durch Datenverarbeitungsanlagen ab. Name, Adresse und Bankverbindung des Kunden sowie Daten aus der Vertragsdurchführung werden daher in einer Datei erfasst. Von dieser Speicherung wird der Kunde hiermit unterrichtet. Es findet keine Datenweitergabe an Dritte statt. Unsere Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO ist unter folgendem Link zu finden: https://www.surface-tec.com/dataprotection.php. Datenschutzrechtliche Informationen des Betreibers unserer Kreditkartenzahlungsplattform können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.concardis.com/fileadmin/redakteur/documents/Produktinformationen/DE/Datenschutzrechtliche_Information.PDF

§12 – Unübertragbarkeit der Vertragsrechte

  1. Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne die ausdrückliche Zustimmung von SURFACE nicht auf Dritte übertragen.

§13 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ist unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, gilt: Erfüllungsort der von uns und von unseren Kunden zu erbringenden Leistungen ist unser Firmensitz Hückelhoven; Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Mönchengladbach.

§14 – Schlussbestimmung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Bedingungen ergänzungsbedürftige Lücken ergeben oder wenn sich Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen als undurchführbar erweisen sollten.
  2. SURFACE weist gemäß §26 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass über den Käufer personenbezogene Daten gespeichert werden können.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Pflichtbestimmung zum Beschwerdeverfahren (Online-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Streitschlichtung): Als Onlinehändler sind wir dazu verpflichtet, Sie auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Komission hinzuzweisen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Für alle Bestellungen, die ausschließlich über unseren Online Shop getätigt werden, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen:

§15 – Vertragspartner, Vertragsschluss

    Der Kaufvertrag kommt zustande mit SURFACE. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

§16 – Bezahlung

    In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: Kreditkarte

§17 – Lieferbedingungen

    Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Wir weisen sie daraufhin, dass Ihnen zusätzliche Kosten wie Zollabgaben und lokale Lieferkosten von den jeweiligen Spediteuren separat in Rechnung gestellt werden können. Dieses Kosten werden nicht von uns erstattet und sind im Angebot nicht enthalten. Wenn eine Einhaltung des Liefertermins durch eintretende Umstände unmöglich gemacht wird, haftet SURFACE weder für Schäden oder Lieferverzugszahlungen, wird jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Verzögerungen mitzuteilen. Verzögerungen berechtigen nicht zur Vertragsaufkündigung. Die Lieferung erfolgt ab Werk am Liefertag, und Eigentum und Verlustrisiko gehen mit der Lieferung an Sie über.

§18 – Schlussbestimmungen

    Im Falle etwaiger Widersprüche ist die deutsche Version die Originalfassung und die englische Version eine Übersetzung zu rein informativen Zwecken. Im Falle eines Konflikts hat also die deutsche Version Vorrang und ist deshalb die für beide Parteien bindende Version.
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Tuesday, 2024-03-19  09:15